(eva) Wegen der Misshandlung Schutzbefohlener sowie gefährlicher Körperverletzung ist am Montag ein 26-Jähriger aus Mönchengladbach vor dem Amtsgericht zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Damit erging gegen ihn das höchste Strafmaß, das ein Amtsgericht verhängen kann. Der Mann muss dem heute fünfjährigen Mädchen zudem ein Schmerzensgeld in Höhe von 15 000 Euro zahlen. Er soll das Baby regelmäßig geschlagen, geschüttelt, getreten und gebissen haben. Bei den Übergriffen, die zwischen Juli 2017 und Februar 2018 erfolgt sein sollen, erlitt der Säugling massive Verletzungen, darunter einen Schädelbruch.
Prozess in Mönchengladbach Prozess Kindesmissbrauch: Vater muss vier Jahre in Haft
Mönchengladbach · Das Urteil im Prozess wegen Kindesmisshandlung ist gefallen. Auch die Mutter muss sich verantworten.
27.09.2022
, 06:00 Uhr