Nach der Teillegalisierung Kiff-Verbot in Gladbachs Clubs und Bars – mit Ausnahmen

Mönchengladbach · In den meisten Bars und Clubs auf dem Alten Markt und an der Waldhausener Straße darf auch nach der Teillegalisierung kein Cannabis konsumiert werden. Weshalb die Betreiber das Verbot umsetzen, wie das bei Gästen ankommt und warum es dennoch Ausnahmen der Regel gibt.

  Gehören zum „Club der Wirte“ (v.l.): Marcel Mollet und Hauke Jakob (Manamana), Benjamin Bahmani (Bar Plastique), Ugur Bilgic (Graefen, Ruug), Daniel Zonjic (Sunside)

Gehören zum „Club der Wirte“ (v.l.): Marcel Mollet und Hauke Jakob (Manamana), Benjamin Bahmani (Bar Plastique), Ugur Bilgic (Graefen, Ruug), Daniel Zonjic (Sunside)

Foto: Carsten Pfarr

Dass sich auch vor der Teillegalisierung zum April der ein oder andere Altstadt-Besucher einen Joint angezündet hat, ist ein offenes Geheimnis. Mit dem neuen Cannabis-Gesetz ist das jetzt sogar erlaubt – allerdings nicht überall. Der Alte Markt und die Waldhausener Straße bleiben auch künftig in weiten Teilen Kiff-freie Zone. Das hat zwei Gründe: Die gesetzlich festgeschriebenen „Verbotszonen“ und – mindestens genau so wichtig – das von den Altstadtwirten verhängte Kiff-Verbot in ihren Betrieben.