Im zweiten Anlauf haben sich die Prozessbeteiligten am Freitag auf eine Verständigung im Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer der GWSG (Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft), Armin Maaßen, geeinigt. Im Falle einer geständigen Einlassung erhält er eine anderthalb- bis zweijährige Bewährungsstrafe, als Auflage muss er 400 Sozialstunden ableisten.
Prozess in Mönchengladbach Bewährungsstrafe für Ex-GWSG-Chef möglich
Mönchengladbach · Bei einem Geständnis ist für den ehemaligen Geschäftsführer der GWSG, Armin Maaßen, eine Bewährungsstrafe unter Auflagen möglich.
27.03.2021
, 06:00 Uhr