Urteil in Mönchengladbach Urteile im Prozess um „Thermomix-Bande“

Mönchengladbach · Haftstrafe und Einweisung in Entziehungsanstalt für den Hauptangeklagten

Das Landgericht in Mönchengladbach.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Eine vierköpfige Bande aus Mönchengladbach hat über anderthalb Jahre hinweg bundesweit unzählige Geschädigte mit Internetbetrügereien um ihr Geld gebracht, musste sich dafür seit dem 16. März vor Gericht verantworten. Am Mittwoch endete der Prozess um die „Thermomix-Bande“ vor dem Landgericht Mönchengladbach nach fünf Verhandlungstagen. Wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln wurde der 28-jährige Hautpangeklagte zu sechs Jahren Haft verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsklinik angeordnet. Drei weitere Angeklagte zwischen 21 und 23 Jahren wurden zu bewährungsfähigen Strafen zwischen einem und zwei Jahren verurteilt.