Nach Klage in Köln Videobeobachtung in Mönchengladbach: Sicherheit versus Datenschutz

Mönchengladbach · Könnten Datenschützer und Gerichte die Observation in der Altstadt stoppen oder einschränken? In Köln haben Kläger jetzt einen Teilerfolg errungen. Was das für Mönchengladbach bedeuten könnte.

Aus Polizeisicht hat sich die Videobeobachtung am Alten Markt in Mönchengladbach von Anfang an bewährt.

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Seit 2004 gibt es Kameras in Gladbachs Altstadt. Weil der Bereich als besonders kriminalitätsbelasteter Ort gilt, wurde die Videobeobachtung Jahr für Jahr vom Polizeipräsidenten verlängert. Vorrangig sollen die Kameras dazu dienen, dass Straftaten verhindert werden – entweder durch Abschreckung oder dadurch, dass die Polizei die Möglichkeit eines rechtzeitigen Einschreitens hat. Aber es wurden auch schon Straftaten verhindert. Das schätzen auch die Altstadtwirte. Sie befürworten mehrheitlich die Observation, die nur an den Wochenenden eingeschaltet sind und zu besonderen Anlässen.