Asylrecht Nach Randale in Polizeiwache: Gericht stoppt Abschiebung

Oelde/Münster · Mit Drohungen sich selbst schwer zu verletzen, versucht ein Mann seine drohende Abschiebung zu verhindern. Warum nun Richter die geplante Rückführung des vorbestraften Mannes vorerst stoppen.

In einem Eilverfahren haben Richter des Oberverwaltungsgerichts die Abschiebung eines Mannes gestoppt: Das verurteilte IS-Mitglied hatte am Montag in einer Polizeiwache mit einem Messer hantiert und sich selbst verletzt.

Foto: Bernd Thissen/dpa

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat vorerst die Abschiebung eines Asylbewerbers und früheren IS-Mitglieds gestoppt. Der Tadschike hat Ermittlerangaben zufolge am Montag in einer Polizeiwache ein Messer gegen sich selbst gerichtet und so versucht, sich seiner Abschiebung zu entziehen.

Das Gericht gab tags darauf einem Eilantrag des Tadschiken statt und setzte sie Abschiebung aus, wie eine OVG-Sprecherin nun sagte. Es sei nicht auszuschließen, dass ihm im Heimatland Folter drohe. Mehrere Medien hatten zuvor berichtet.

Was ist die Vorgeschichte?

Nach Polizeiangaben sollte er am Montag in Abschiebehaft genommen werden. Demnach war er 2017 wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, dem sogenannten Islamischen Staat, zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Nach Haftverbüßung sollte er abgeschoben werden. Ein ursprünglich ausgesprochenes Abschiebeverbot nach Tadschikistan war zwischenzeitlich aufgehoben worden.

Der 39-jährige aus Tadschikistan hatte im Vorraum zur Polizeiwache versucht, seine Festnahme zu verhindern, in dem er sich ein Messer an den Hals hielt. Laut Kreisverwaltung soll er sich auch körperlich gewehrt haben. Den Polizeiangaben habe er sich zudem am Bauch verletzt und mit einem Stuhl die Eingangstür beschädigt. Nach rund drei Stunden bewegte ihn die Polizei zur Aufgabe. Spezialeinsatzkräfte nahmen ihn fest.

Gericht: „Dürfen niemandem abschieben, dem dadurch Folter droht“

Mit ihrer Entscheidung im Eilverfahren haben die Richter des Oberverwaltungsgerichts die Abschiebung jedoch nun gestoppt: Es dürfe grundsätzlich niemand in ein Land abgeschoben werden, in dem Gefahr für Leib und Leben drohe - auch keine Straftäter oder mutmaßlichen Gefährder, sagte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts zur Begründung.

Tadschikistan sei dafür bekannt, dass es politische Gegner foltere. Es gebe zwar Erklärungen der dortigen Regierung, dass der Mann dort sicher sei. Wie belastbar diese seien, sei vorläufig unklar.

Die Entscheidung der Richter ist allerdings nicht endgültig: In dem Fall sind zwei weitere Verfahren anhängig, in denen verschiedene Rechtsfragen zur Abschiebung geklärt werden müssen.

Landrat: Gesetze erschweren Abschiebungen von Straftätern

In einer Mitteilung des Kreises Warendorf hatte Landrat Olaf Gericke (CDU) auf den Beschluss reagiert und erklärt: „Der Fall zeigt, wie vielfältig die Möglichkeiten sind, sich juristisch gegen eine Abschiebung zu wehren - und wie schwierig es die Gesetzeslage macht, sogar Straftäter oder verurteilte Terroristen aus Deutschland abzuschieben.“ Der Mann befinde sich aktuell auf freiem Fuß, hieß es in der Mitteilung weiter.

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(dpa)