Der Hotel- und Gaststättenverband hatte sie als „kosten- und aufwandtreibende Verpflichtung“ kritisiert. Der Deutschen Umwelthilfe, aber auch Verbraucherschützern geht sie nicht weit genug. Fakt ist: Seit Sonntag gilt die „Mehrwegangebotspflicht“ in der Gastronomie. Das heißt: Ab Januar 2023 müssen gastronomische Betriebe, die Essen zum Sofort-Verzehr in Einwegplastik anbieten, Mehrweg vorhalten oder mitgebrachte Gefäße akzeptieren. Wer Einweg-Getränkebecher anbietet, und zwar egal aus welchem Material, für den gilt die Mehrwegpflicht ebenfalls.
Überblick Neue Mehrwegpflicht in der Gastronomie: Diese Regeln gelten jetzt
Düsseldorf · Seit Neujahr gilt die Mehrwegpflicht in der Gastronomie auch in NRW. Für welche Betriebe sie gilt und was Kunden wissen müssen? Die wichtigsten Regeln im Überblick.
04.01.2023
, 18:22 Uhr