Verwirrung bei Remscheider Teststellen Corona-Regeln: Vieles bleibt vorerst unklar

Remscheid · Am 1. Juli trat eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung in Kraft. Dies sorgte für Verwirrung bei den Remscheider Teststellen.

Die Verordnung sorgt bei Shayan Ansari für Verwirrung.

Foto: Doro Siewert

Die Zeit der kostenlosen Corona-Bürgertests ist vorbei. Zumindest vorerst. Und zumindest fast. Zum 1. Juli tritt eine Änderung der Coronavirus-Testverordnung in Kraft, die den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich einschränkt. Bei vielen Teststellen sorgt die neue Regelung für Verwirrung.

„Seit heute Morgen herrscht Chaos“, berichtet zum Beispiel Shayan Ansari vom Testzentrum in der alten Lüttringhauser Feuerwache. Berechtigte sollen ihren Anspruch per Selbstauskunft erklären, sagt er. „Nur leider weiß weder der Bund noch das Gesundheitsamt, wie eine solche Auskunft auszusehen hat.“ Also habe er sich selber ein Formular gebastelt, sagt Ansari. Ob das rechtssicher sei, könne er kaum beurteilen.

Menschen mit Symptomen sollen laut der neuen Verordnung zum Arzt statt zur Teststelle gehen. Doch viele Ärzte würden einen Test verlangen, bevor sie Patienten in die Praxis lassen, hat Shayan Ansari beobachtet. So werde mancher Patient von der Praxis zum Testzentrum geschickt – und von da wieder zurück. Dass neue Verordnungen in der Corona-Pandemie für Verwirrung sorgen, sei in den vergangenen zwei Jahren eher zum Normalfall geworden, sagt Ansari: „Aber diesmal haben die sich selbst übertroffen.“

Laut Bundesgesundheitsministerium soll niemand mehr ohne Grund zum Test gehen. „Anlasslose Tests können dazu beitragen, dass Labore überlastet werden und die Statistik verfälscht wird“, heißt es in einer Mitteilung. Gleichzeitig erlaubt es die neue Verordnung aber den Teststellen-Betreibern, Tests für Selbstzahler anzubieten. Einige der Remscheider Anbieter haben das bereits angekündigt, in der Lüttringhauser Feuerwache soll ein solcher Test 10 Euro kosten, in der Stiftung Tannenhof zwischen 14,99 und 19,99 Euro.

Die kostenlosen Bürgertests bleiben Menschen vorbehalten, die bestimmte Bedingungen erfüllen, darunter alle, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, pflegende Angehörige, Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten, alle unter fünf Jahren und Besucher, Behandelte und Bewohner von Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen. Auch das sogenannte Freitesten für Infizierte bleibt kostenfrei.

In manchen Fällen sind nur drei Euro zuzuzahlen

Wer am gleichen Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen will, Kontakt zu besondern gefährdeten Menschen haben wird oder dessen Corona-Warn-App eine „rote Kachel“ anzeigt, darf sich ebenfalls testen lassen – muss aber drei Euro zuzahlen. Eigentlich. Denn auch da haben schon einige Teststellen angekündigt, auf dieses Geld zu verzichten.

Die kurzfristige Änderung der Verordnung sorge für „enorme Herausforderungen“, teilt die Stadtverwaltung mit. Und kündigt an, dass das Bundesgesundheitsministerium die FAQs zum Thema überarbeiten will. Auch das Landesgesundheitsministerium werde sich kurzfristig zu Wort melden, heißt es. Bis dahin tappen Bürger und Teststellen-Betreiber weiter im Dunkeln.