Stadtrat in Dormagen beschließt Grundsteuer B wird ab Januar erneut erhöht

Dormagen · Nach langer Diskussion hat der Stadtrat beschlossen, die Grundsteuerreform des Landes zum 1. Januar umzusetzen. Sie hat das Ziel, aufkommensneutral zu sein, das heißt, die Stadt kann mit den gleichen Einnahmen rechnen wie zuvor.

Die Grundsteuerreform hat nicht das Ziel, die Einnahmen für die Kommunen zu erhöhen, sondern sie gerechter zu machen und am Ende aufkommensneutral zu sein.

Foto: dpa/Jens Büttner

Nach einer zum Teil heftigen Diskussion hat der Stadtrat mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und BfD die Umsetzung einer aufkommensneutralen Steuerreform beschlossen, die ab dem 1. Januar 2025 gelten wird. Die Hebesatzung wird verändert: Die Grundsteuer A steigt von 290 auf 535 Punkte, die (für die meisten Bürger relevante) Grundsteuer B von 595 auf 610 Punkte. Der Gewerbesteuer-Hebesatz bleibt unverändert bei 500 Punkten. Die CDU hatte in einem Antrag gefordert, dass die Grundsteuer B bei 595 Punkten bleibt.