Stationärer Handel in Dormagen Händler in Dormagen klagen über Einbußen aufgrund von 2G-Regelung

Dormagen · Seit der neuen Regelung kommen weniger Kunden in die Geschäfte der City. Nach den schwierigen letzten Monaten halten viele die Auflagen für eine Zumutung. Ein wenig Erleichterung bringen die Armbänder der SWD.

Händler wie Marina Vogel, müssen kontrollieren.

Foto: Melanie Zanin (MZ)

Seit dem 4. Dezember gilt im Einzelhandel die 2G-Regelung. Auch Kunden in Dormagen dürfen die Geschäfte seitdem nur mit entsprechendem Nachweis über Impfung oder Genesung betreten. Kontrollieren sollen das Ganze die Händler – der Aufwand dafür ist hoch. „An der Tür müssen wir jeden Kunden überprüfen“, erklärt Marina Vogel, Inhaberin des Geschäfts „Punkt 1“ in der Rathausgalerie. Ihr eigenes Ladenlokal ist gut überschaubar und nicht allzu groß, deshalb müsse nicht ständig jemand an der Tür stehen – das wäre personell und finanziell kaum umzusetzen. Am Eingang steht ein Schild mit dem Hinweis auf 2G. Über eine App wird der digitale Nachweis gescannt oder, wenn er digital nicht vorhanden ist, der Impfpass kontrolliert. Auch der Personalausweis muss mit vorgezeigt werden. „Manche Kunden tun sich damit schwer, das ist für viele eine Hemmschwelle“, sagt Marina Vogel.