. Öffentlich geförderter Wohnraum rückt in den Anstrengungen der Stadt, insgesamt mehr Wohnraum in Grevenbroich zu schaffen, in den Fokus: Künftig soll ein Anteil von 30 Prozent geförderten Wohnraums verpflichtend sein – für Bebauungsplanverfahren ab 20 Wohneinheiten. Das soll in Verträgen mit den Bauvorhabenträgern verankert werden. Rat und Verwaltung sollen jedoch auch Ausnahmeregeln treffen können. Das Thema wird diesen Mittwoch im Planungsausschuss behandelt. Bislang gibt es in Grevenbroich keine festgelegte Quote für öffentlich geförderten Wohnraum.
NRW Grevenbroich will eine Quote für Sozialwohnungen
Grevenbroich · Ab dem Bau von 20 Wohneinheiten soll in Grevenbroich künftig eine Quote von 30 Prozent für geförderten Wohnraum verbindlich sein. Diesen Mittwoch sollen die Planungspolitiker über den Vorschlag entscheiden. Es gibt auch Bedenken.
29.09.2021
, 06:00 Uhr