Bundesgerichtshof hat entschieden: „Fall Leon“ wird neu verhandelt

Wevelinghoven · Der Prozess gegen eine Mutter aus Wevelinghoven, die ihr Kleinkind verdursten ließ, muss komplett neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach überraschend aufgehoben.

Der Prozess gegen eine Mutter aus Wevelinghoven hatte im Vorjahr für überregionale Aufmerksamkeit gesorgt.

Foto: Marc Pesch

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat bei der rechtlichen Aufarbeitung des Todes eines Kleinkinds aus Wevelinghoven für einen Paukenschlag gesorgt: Der Prozess gegen die Mutter muss komplett neu aufgerollt werden. Die Richter des dritten Strafsenats hoben das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 13. August 2020 wegen Rechtsfehlern auf. Die Verteidigung hatte Revision eingelegt, weil sie siebeneinhalb Jahre Haft für die Mutter als zu hartes Urteil empfunden hatte.