Tod eines Kleinkindes in Grevenbroich Urteil: Sechseinhalb Jahre Haft

Update | Grevenbroich · Das Landgericht Mönchengladbach hat am Montag die Mutter des kleinen Leon aus Wevelinghoven zu insgesamt sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Damit blieb das Gericht nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Die Mutter des kleinen Leon wurde am Montag zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt.

Foto: Marc Pesch/mape

Mit einer mehrjährigen Haftstrafe ist am Landgericht Mönchengladbach der Prozess um den Tod des kleinen Leon aus Wevelinghoven zu Ende gegangen. Die zuständige Schwurgerichtskammer verurteilte die 30-jährige Mutter des Jungen zu sechseinhalb Jahren Gefängnis. Richter Helmut Hinz sagte in seiner Urteilsbegründung, das Verfahren um das verdurstete Kind sei der Prozess in seiner Laufbahn als Berufsrichter gewesen, der ihn bislang am meisten belastet hätte.