Urteil nach Randale in Grevenbroich Angeklagter muss dauerhaft in die Psychiatrie

Grevenbroich · Der Prozess um den „Hantelwurf von Grevenbroich“ ist zu Ende gegangen. Der Richter hat den Angeklagten vom Vorwurf der versuchten Tötung freigesprochen. Der 40-Jährige soll zur Tatzeit nicht schuldfähig gewesen sein.

Die Polizei war am 7. Dezember wegen eines Randalierers an die Montzstraße gerufen worden. Ein´Streifenwagen sperrte die Straße.

Foto: Wiljo Piel/wilp

Im Prozess um den versuchten Mord durch einen Hantelwurf hat das Landgericht Mönchengladbach am Montag ein Urteil gesprochen: Der angeklagte Grevenbroicher soll laut Anordnung dauerhaft in einer Psychiatrie untergebracht werden. Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.