(mape) Es ist eines der schlimmsten Verbrechen der vergangenen Jahre im Rhein-Kreis Neuss – und die Aufarbeitung ist immer noch nicht zu Ende: Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben gegen das jüngste Urteil im Fall „Leon“ noch einmal Revision eingelegt. Das Landgericht Mönchengladbach hatte die Mutter des kleinen Jungen aus Wevelinghoven vor einer Woche zu sechseinhalb Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Jetzt muss der Bundesgerichtshof den Fall erneut prüfen.
Junge aus Grevenbroich verdurstete in Gitterbett Fall Leon: Erneut Revision eingelegt
Grevenbroich · Gegen das Urteil von sechseinhalb Jahren Haft für die Mutter des verdursteten Jungen sind Rechtsmittel eingelegt worden. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob der Fall erneut verhandelt wird. Solange bleibt die Mutter auf freiem Fuß.
28.03.2022
, 06:00 Uhr