Die Angeklagte, die sich vor dem Amtsgericht in Grevenbroich wegen der Gleisbesetzung und der Blockade der Kohlebahn im November 2021 zu verantworten hat, durfte am dritten Verhandlungstag einen kleinen „Teilerfolg“ verbuchen: Die Anklage wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wird nicht weiter verfolgt. Dem Antrag der Staatsanwältin auf Einstellung des Verfahrens wurde von Amtsrichterin Claudia Zieschang stattgeben, zumal das Strafmaß mit Blick auf den zweiten Anklagevorwurf „nicht beträchtlich“ wäre. Erwartungsgemäß widersprach die Angeklagte nicht. Damit bleibt es bei einer Anklage wegen der Störung öffentlicher Betriebe.
Prozess am Amtsgericht Grevenbroich Anklage gegen Klima-Aktivistin auf einen Tatvorwurf reduziert
Grevenbroich · Der Prozess gegen die dritte mutmaßlich Beteiligte der RWE-Kohlebahn-Blockade wurde fortgesetzt.
20.02.2024
, 06:00 Uhr