Verteidigung legt Revision ein Messerattacke an A540 ein Fall für den BGH

Grevenbroich/Jüchen/Erkelenz · Zwölfeinhalb Jahre Haft für eine Messerattacke, die der vergangene Woche verurteilte Mann aus Erkelenz bestreitet: Seine Verteidigung hat jetzt Revision eingelegt. Was das für das Verfahren und den Beschuldigten bedeutet.

Der Beschuldigte bei Prozessbeginn im Februar (Archivfoto).

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Der Fall der tödlichen Messerattacke auf der A540 bei Jüchen ist noch nicht abgeschlossen: Wie erwartet hat die Verteidigung Revision eingelegt. Nun muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Verbrechen befassen. Vergangene Woche Mittwoch hatte das Landgericht Mönchengladbach einen 24-Jährigen aus Erkelenz wegen Totschlags zu zwölfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Opfer, ein 20-Jähriger aus Grevenbroich, war in Folge der Attacke von Anfang September 2024 noch am Tatort gestorben.