Schon am Montag wird am Landgericht Mönchengladbach aller Voraussicht nach der Prozess um den Tod des kleinen Leon aus Wevelinghoven zu Ende gehen. Das ein Jahr alte Kind war im April 2019 in der Wohnung seiner Eltern auf der Krummstraße verhungert und verdurstet. Seit Februar muss sich seine Mutter vor der Schwurgerichtskammer um den vorsitzenden Richter Helmut Hinz verantworten – zum zweiten Mal, nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil aus erster Instanz aufgehoben hatte. Sieben Jahre und acht Monate Haft hatte der damals zuständige Richter Lothar Beckers im Sommer 2020 verhängt. Dagegen hatten die Mutter und ihr Verteidiger Oliver Wintz erfolgreich Revision eingelegt. Nun musste im neuerlichen Verfahren am Landgericht Mönchengladbach geprüft werden, ob die Mutter bei ihrer Tat tatsächlich mit Vorsatz gehandelt hat. „Eine schwierige Frage, die hier zu klären ist. Ich werde am Montag in meinem Plädoyer darauf eingehen“, kündigte Rechtsanwalt Wintz an.
Tod eines Kleinkindes aus Wevelinghoven Urteil im „Fall Leon“ soll am Montag fallen
Grevenbroich · Staatsanwaltschaft und Verteidigung halten ihre Plädoyers zum Wochenbeginn.
19.03.2022
, 06:00 Uhr