Die Frage, ob Kiffen auf dem Kirmesplatz oder im Bereich des Festzeltes erlaubt sein wird, hat die NRW-Landesregierung mit einem neuen Erlass am Freitag beantwortet. „Das Konsumverbot in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen ist direkt im Konsumcannabisgesetz des Bundes geregelt und gilt auch auf Großveranstaltungen wie Volksfesten oder Jahrmärkten“, heißt es darin.
Erlass der NRW-Landesregierung Kiffen auf Schützenfesten in Kaarst verboten
Kaarst · Vier Schützenfeste stehen in der Stadt Kaarst noch an. Ein aktueller Erlass der Landesregierung untersagt das Kiffen auf Volksfesten. Was die Bruderschaften zum Thema Cannabis auf Schützenfesten sagen.
18.05.2024
, 06:00 Uhr