Erlass der NRW-Landesregierung Kiffen auf Schützenfesten in Kaarst verboten

Kaarst · Vier Schützenfeste stehen in der Stadt Kaarst noch an. Ein aktueller Erlass der Landesregierung untersagt das Kiffen auf Volksfesten. Was die Bruderschaften zum Thema Cannabis auf Schützenfesten sagen.

Wer in sogenannten Verbotszonen Cannabis konsumiert, muss 50 bis 500 Euro zahlen, in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen noch mehr.

Foto: Andreas Woitschützke

Die Frage, ob Kiffen auf dem Kirmesplatz oder im Bereich des Festzeltes erlaubt sein wird, hat die NRW-Landesregierung mit einem neuen Erlass am Freitag beantwortet. „Das Konsumverbot in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen ist direkt im Konsumcannabisgesetz des Bundes geregelt und gilt auch auf Großveranstaltungen wie Volksfesten oder Jahrmärkten“, heißt es darin.