Eigentlich sollte es nur eine reine Formsache sein, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Stoppt das Parkhaus Pestalozzistraße“ zu beschließen. „Rechtlich ist der Rat verpflichtet, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen, wenn die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Bürgerbegehrens sowohl in formeller als auch in inhaltlicher Art vorliegen“, heißt es in dem Beschlussvorschlag der Verwaltung. Und diese Voraussetzungen sind bei dem Bürgerbegehren „Stoppt das Parkhaus“ erfüllt, auch wenn die Antragssteller den Inhalt des Bürgerbegehrens kurzfristig noch einmal anpassen mussten. Denn in dem Antrag stand, dass durch den Bau des Parkhauses rund 30 Bäume weichen müssen. Da die genaue Zahl der Bäume allerdings noch überhaupt nicht klar ist, mussten die Antragssteller Sandra Pauen, Josef Karis und Joachim Jatzkowski diesen Passus noch einmal ändern.
Diskussionen im Kaarster Stadtrat Bürgerbegehren gegen Parkhaus als zulässig erklärt
Kaarst · Drei Kaarster haben die Erlaubnis vom Rat erhalten, ein Bürgerbegehren mit dem Titel „Stoppt das Parkhaus Pestalozzistraße“ durchzuführen. Für Missstimmung sorgte der Fakt, dass zwei der Bürger Mitglied in der FWG-Fraktion sind.
19.09.2023
, 06:00 Uhr