Seit Freitag gilt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes. Die neuen Regelungen wurden in drei Stufen unterteilt: Stufe 3 tritt bei einem Sieben-Tage-Inzidenzwert zwischen 100 und 50,1 in Kraft, Stufe 2 liegt bei einer Inzidenz von 50 bis 35,1 und Stufe 1 bei einem Wert von unter 35. Derzeit gilt für den Kreis noch Stufe 3. Dies bedeutet für die Veranstaltungsbranche, dass weder innen noch außen Events stattfinden dürfen. Sollten die Zahlen aber weiter sinken, würde am Mittwoch Stufe 2 erreicht werden, dann dürfen draußen bis zu 100 Menschen zu einer privaten Veranstaltung zusammenkommen, innen bis zu 50 Gäste mit Corona-Test. Ab Stufe 1 können sogar wieder Partys gefeiert werden, allerdings nur mit bis zu 100 Menschen draußen und 50 drinnen mit Test, aber ohne Abstandsregelungen.
NRW Lichtblick für Veranstalter
Kaarst · Die neuen Regelungen sind ein Lichtblick für die Veranstaltungsbranche. Aber noch herrscht große Ungewissheit.
29.05.2021
, 06:00 Uhr