Geschwisterkindregelung in Kaarst Familien müssen keine neuen Beiträge fürchten

Kaarst · Die Stadtverwaltung plant, die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder an offenen Ganztagsschulen wegfallen zu lassen und stattdessen den halben Beitrag zu erheben. Doch überfraktionell stößt dieser Vorschlag auf Ablehnung.

ARCHIV - 13.08.2012, Berlin: Schulkinder spielen am 13.08.2012 in Berlin auf dem Schulhof der Paul-Klee-Grundschule. Kinder sollen mitreden dürfen, das sagt ein Kinderrecht. Zum Beispiel, wenn es um Spielplätze geht, finden Experten. Im Grundgesetz steht kaum etwas über die Rechte von Kinder. Das könnte sich aber bald ändern. Foto: Robert Schlesinger/dpa-Zentralbild/dpa - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Nachrichten für Kinder +++ dpa-Nachrichten für Kinder +++

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Viele Eltern haben sich für den kommenden Donnerstag (10. November) ein rotes Kreuz im Kalender gemacht, um die Sitzung des Wirtschafts-, Finanz- und Digitalisierungsausschusses nicht zu verpassen. Denn dort, so ist es den sozialen Netzwerken zu entnehmen, wollen sie sich zu Wort melden, um gegen die von der Verwaltung geplante Umsetzung der Geschwisterkindregelung zu protestieren. Es gibt sogar eine Online-Petition, an der sich – Stand Montagmittag – 814 Menschen beteiligt haben. Überschrift: „Keine weiteren Gebühren für Kaarster Eltern“. Die Verwaltung schlägt vor, dass zur Haushaltskonsolidierung die Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder an offenen Ganztagsschulen (OGS) wegfällt und stattdessen der halbe Beitrag erhoben werden soll. Rund 448 000 Euro erhofft sich die Verwaltung an Mehreinnahmen, 453 Familien wären betroffen – darunter alleine 40 mit einem Einkommen unter 37 000 Euro. Doch der Verwaltungsvorschlag soll fraktionsübergreifend abgelehnt werden.