Nächster Eklat in Kaarst Rechtsverstöße bei Schulneubau

Kaarst · Beim geplanten Neubau der Grundschule Stakerseite tun sich immer größere Gräben auf. Die geschlossenen Verträge sind „schwebend unwirksam“, die Verwaltung räumt einen Verstoß gegen die Gemeindeordnung ein.

Durch eine Prüfung, angestoßen von CDU und Grünen, zum Neubau der Grundschule kam nun heraus, dass die Verträge unwirksam sind.

Foto: Stephan Seeger

. Der geplante Neubau der Grundschule Stakerseite wird immer abstruser: Neben den bekannten Kommunikationsproblemen kommen jetzt auch noch Rechtsverstöße hinzu. Bei einer Prüfung, die durch einen Fragenkatalog von CDU und Grünen angestoßen wurde, kam als Ergebnis heraus, dass alle von der Gebäudewirtschaft Kaarst (GWK) geschlossenen Verträge mit einem Auftragswert von mehr als 100 000 Euro „schwebend unwirksam“ sind. Das heißt: Die Verträge sind so lange in der Schwebe, bis sie genehmigt werden. Erst dann werden die Verträge rückwirkend gültig. Der Stadtrat muss diese rechtlichen Unstimmigkeiten in seiner nächsten Sitzung am 30. März nun „heilen“, wie es im Juristendeutsch heißt.