Stadt Kaarst verschärft Bußgeldkatalog Nicht-Mitführen von Hundekotbeuteln kostet 25 Euro

Kaarst · Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Stadtgebiet hat die Verwaltung im Hauptausschuss die Ordnungsbehördliche Verordnung neu geregelt und die Bußgelder angepasst. Einige neue Regelungen wurden dabei mit aufgenommen.

Die Stadt hat die Mitführpflicht von Hundekotbeuteln in die Ordnungsbehördliche Verordnung aufgenommen.

Foto: Klaus Nikolei

Die Stadt Kaarst hat ihren Bußgeldkatalog angepasst – und mit neuen Regelungen erweitert. Damit soll die „öffentliche Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Kaarst“ aufrecht erhalten werden. Die Verwarn- und Bußgelder wurden auf ein kreisweit vergleichbares Niveau angepasst. Welche Regelungen sind neu? Und wie hoch sind die Bußgelder für die einzelnen Vergehen?