Homepage nicht barrierefrei Stadt Kaarst verstößt seit 2019 gegen Landesrecht

Kaarst · Seit September 2019 ist die Stadt Kaarst eigentlich dazu verpflichtet, ihre Website barrierefrei zu gestalten. Doch bis heute ist der Internetauftritt das eben nicht. Im Sozialausschuss am Dienstag kommt das Thema erneut auf den Plan.

Die Internetseite der Stadt Kaarst ist nicht barrierefrei, obwohl sie es hätte schon längst sein müssen. Fragen dazu hat die schwarz-grüne Koalition an den Sozialausschuss gerichtet.

Foto: Stadt Kaarst/Leslie Barabasch

Die Website der Stadt Kaarst ist noch immer nicht barrierefrei, obwohl sie das seit dem 23. September 2019 laut Gesetz eigentlich sein müsste. Abgesehen von einem neuen Reiter „Barrierefreiheit“ ist bis heute nicht viel passiert. Das hat auch der Kaarster Bürger Torsten Althof in der letzten Ratssitzung kritisiert und die Ombudsstelle eingeschaltet. Diese bestätigt in einem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, dass die Beschwerde Althofs begründet sei. „Nach eingehender Prüfung ist festzustellen, dass die Stadt Kaarst als Träger öffentlicher Belange nach §10 Abs. 1 BGG NRW bereits seit September 2019 verpflichtet ist, ihre Website barrierefrei zu gestalten. Der öffentliche Webauftritt der Stadt Kaarst weist für Menschen mit Behinderungen mehrere Barrieren auf und ist nicht konform mit den geltenden, landesrechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“, heißt es darin. Weiterhin wird die Stadt von der Ombudsstelle aufgefordert, die Barrierefreiheit auf ihrer Website bis spätestens 15. Mai 2024 herzustellen.