Gefängnis statt Freiheit. Diese ungewöhnlich klingende Entscheidung hat jetzt offenbar Ulf G. getroffen. Dabei handelt es sich um den Korschenbroicher, der seinen Cousin Daniel D. am Abend des 11. Dezember 2013 am Rande der K 37 bei Büttgen erschlug und im August 2014 zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt wurde.
Verbrechen in Kaarst Totschläger will keine vorzeitige Entlassung
Kaarst. · Der Korschenbroicher, der Ende 2013 bei Büttgen seinen Cousin erschlug, möchte weiter im Gefängnis bleiben. Dabei hätte er die Möglichkeit, eine vorzeitige Haftentlassung zu beantragen.
19.11.2020
, 06:00 Uhr