Die Entscheidung des Stadtrates, die geplanten verkaufsoffenen Sonntage am 4. Oktober in Kaarst und am 11. Oktober in Büttgen ausfallen zu lassen, stößt auf Enttäuschung. Der Rat hatte die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster aufgegriffen, das bereits in mehreren umliegenden Städten die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags für rechtswidrig erklärt hatte. Das OVG sieht die gebotene Ausnahmeregel für Sonntagsarbeit nicht gegeben.
Verkaufsoffener Sonntag in Kaarst abgesagt Geschäfte bleiben Sonntag zu
Kaarst. · Die Kaarster Werbegemeinschaften haben sich sehr um die verkaufsoffenen Sonntage bemüht, nun finden diese nicht statt. Das Fest zum 25-jährigen Bestehen der Rathaus-Arkaden wird auf das nächste Jahr verschoben.
01.10.2020
, 06:00 Uhr