Flughafen-Klage : Ein Coup des Ministers
Das Verkehrsministerium hebt die Befristung der Nachtflugregelung auf. Heute folgt Urteil in Genehmigungsklage.
Meerbusch. Mit Spannung wird im Meerbuscher Rathaus das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster heute um 14 Uhr erwartet. Bürgermeister Spindler, der Rechtsexperte Heinrich Westerlage und Flughafen-Experte Detlev Horn hatten von Seiten der Stadt die Verhandlung der "Flughafen-Klage" verfolgt. Gegner im Prozess um die Anschlussgenehmigung aus dem November 2005 ist das Landesverkehrsministerium als Genehmigungsbehörde.
Gleich mehrere Überraschungen habe es gegeben, berichtet Heinrich Westerlage von dem großen Treffen der Juristen. Die größte erlebte er am Montag. Am Tag der Schlussplädoyers verkündete das NRW-Verkehrsministerium, dass die Befristung der Nachtflugregelung aufgehoben werde.
Der Flughafen beansprucht nach der neuen Betriebsgenehmigung 36 Flugbewegungen zwischen 22 und 23 Uhr. Per Eilbeschluss wurde diese Regelung bis zur Entscheidung im Hauptverfahren ausgesetzt. Nur 25 Flüge sind danach zurzeit erlaubt.
Die Ministeriums-Genehmigung umfasst neben den 36 Nachtflügen ebenso das Recht von Fluggesellschaften, bis 24 Uhr ohne weiteres auf ihrer Homebase Düsseldorf landen zu können, verspätete Landungen aller Flieger bis 23.30 Uhr ohne Angabe von Gründen sowie die uneingeschränkten Propellermaschinenflüge - alles befristet bis zum 31. Oktober.
Mit Blick darauf hatte nicht nur Meerbusch an einem Konzept gearbeitet, wie diese Regelung ab 1. November verträglicher gestaltet werden könne. Am 11. Juni wollte die Fluglärmkommission - gesetzlich vorgeschriebenes beratendes Gremium für die Genehmigungsbehörde - darüber verhandeln. Auf diesen Termin hatten sich die Gemeinden, der Flughafen, die Flugsicherung und das Verkehrsministerium verständigt. Entsprechend reagierte Spindler gestern "sehr ungehalten" auf den Coup des Ministers: "Man kann es nicht anders sagen: Die Genehmigungsbehörde versucht, die Beratung der Kommission zu unterlaufen."