Es ist vielerorts zu einer geschäftsschädigenden Angewohnheit geworden. Gäste reservieren telefonisch oder online in einem Restaurant einen Tisch für zwei, vier oder noch mehr Gäste zu einem bestimmten Termin. Der Gastronom richtet sich mit Einkäufen, Eindecken und Vorbereitungen in der Küche auf die zu erwartenden Gäste ein. Auch sagt er womöglich anderen Anrufern ab, die für dieselbe Zeit reservieren wollen. Und dann passiert nichts: die Gäste erscheinen nicht, rufen nicht an, um abzusagen, der Tisch bleibt leer, kann kurzfristig nicht weiter vergeben werden und die Küche bleibt auf den Einkäufen sitzen. So manch ein Gastwirt weiß sich ob der Häufung solcher Vorkommnisse nicht mehr zu helfen und verhängt Strafgebühren. Von bis zu 50 Euro pro Person, die nicht erscheint, ist unter anderem in Düsseldorf die Rede. Bei der sogenannten „No-Show-Gebühr“ lassen sich die Wirtsleute die Kreditkartennummern der Gäste geben und belasten diese bei Nicht-Erscheinen.
Gastronomie in Meerbusch Erste „No-Show-Gebühr“ in Meerbusch
Meerbusch · Eigentlich sind die Meerbuscher Gastronomen mit ihren Gästen sehr zufrieden. Aber wo die Verdienstausfälle zu groß werden, greifen sie zu Sanktionen und verlangen Schadensersatz von den Kunden.
12.07.2023
, 06:00 Uhr