Neues Gesetz für die Gastronomie Mehrweggeschirr ist noch Fehlanzeige

Meerbusch · Seit Anfang des Jahres müssen Gastronomen wiederverwendbare Behälter für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Die Umsetzung dieses Gesetzes stellt die Betroffenen noch vor Herausforderungen.

Im Bistro Hausgemacht von Hiltrud und Bernhard Weiers hat Kundin Silke Ritz-Reinke das Mehrweggeschirr für ihr Essen selbst mitgebracht. Seit dem ersten  Januar gilt für größere Gastronomie-Betriebe die Pflicht, Mehrwegverpackungen anzubieten.

Foto: male

Die Meerbuscher Gastronomen, Kaufleute und Bistrobetreiber lassen sich nicht aus der Ruhe bringen. Auch nicht von einem neuen Gesetz, das am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Es ist schließlich „erst“ Mitte Januar und man denke über die Vorgaben nach, heißt es auf Nachfrage.