Die Beschwerde der Stadt gegen zwei Eilbeschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hatte Erfolg. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster bekannt gegeben. Demnach darf die Tempo-30-Regelung am Osterather Winklerweg und der Lanker Gonellastraße vorerst bestehen bleiben. An letzterer kann auch die Stoppschild-Regelung an der Kreuzung mit der Fußgängerzone wieder eingeführt werden, die dem nicht-motorisierten Verkehr über Jahrzehnte Vorrang gewährt hat.
Beschwerde der Stadt hat Erfolg Vorerst wieder Tempo 30 auf Gonellastraße und Winklerweg
Meerbusch · Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass Tempo 30 auf dem Winklerweg und der Gonellastraße wieder gelten, auch die Stoppschilder an der Fußgängerzone können zurückkommen – vorerst.
04.08.2023
, 06:00 Uhr