Entscheidung des Verwaltungsgerichts Tempo 30 auf der L 137 ist rechtswidrig

Büderich · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Maßnahme der Stadt widersprochen. Das Tempolimit muss vorläufig rückgängig gemacht werden.

Tempo-30-Schilder an der Moerser Straße sind nach dem Gerichtsentscheid bald passé.

Foto: Stadt Meerbusch

(male) Die Stadt muss die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit in Ortsdurchfahrten womöglich neu bewerten. Zumindest für die L 137 in Büderich ist das so. Denn die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat am Montag in einem Eilverfahren entschieden, dass die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde auf der Landesstraße L 137 im Bereich der Moerser, Düsseldorfer und Neusser Straße während der Zeit von 22 bis 6 Uhr rechtswidrig ist und vorläufig rückgängig gemacht werden muss.