Verhaltensregeln im Rhein-Kreis Es darf gruselig werden – Kreis erlaubt Halloweenpartys

Neuss · Wurde im vergangenen Jahr wegen der Pandemie noch von Ritualen wie dem Einsammeln von Süßigkeiten abgeraten, schätzt das Kreisgesundheitsamt die Lage nun entspannter ein – dennoch gibt es besondere Empfehlungen.

Von Horror-Clowns über Skelette bis hin zum klassischen Geist: Halloween ist das Fest der Gruselkostüme.

Foto: dpa/Christian Charisius

Es war eine Meldung, die Grusel-Fans das Fürchten lehrte: Wegen der verschärften Corona-Lage riet der Rhein-Kreis Neuss im vergangenen Jahr strikt davon ab, den typischen Halloween-Ritualen nachzugehen. Das „von Tür zu Tür gehen“ sei beispielsweise nicht ratsam. Gleiches galt für lautes Singen an der offenen Haustür. Auch vom Martinssingen riet das Kreisgesundheitsamt ab. Die mit der Brauchtumspflege verbundenen Menschenansammlungen sollten in der Pandemie vermieden werden, hieß es. „Süßes oder Saures“ fiel 2020 somit weitestgehend flach.