Das Landgericht Düsseldorf hat die Klage eines Restaurantbetreibers aus Neuss abgewiesen. Der Mann war vor Gericht gezogen, weil seine Versicherung nicht für seine Betriebsschließung in der Corona-Pandemie haften wollte. Der Gastronom hatte zwar bereits im Jahr 2016 eine Versicherung gegen Infektionskrankheiten abgeschlossen, Covid-19 war im Kleingedruckten allerdings nicht erfasst.
Gastronomie in Neuss Keine Entschädigung für Neusser Wirt
Neuss. · Restaurantbesitzer aus Neuss fordert Geld von Versicherung. Gericht weist Klage ab.
10.02.2021
, 06:00 Uhr