Pauschalvertrag mit Gema ausgelaufen Droht eine Verarmung der Kirchenmusik?

Neuss · Weil ein Pauschalvertrag zwischen Gema und Verband der Diözesen ausgelaufen ist, werden für neue Musik in Kirchen- konzerten, auf Pfarrfesten und bei anderen Gemeindeveranstaltungen nun einzelne Gebühren fällig. Kantoren in Sorge.

Aktuell müssen sich Veranstalter von Kirchenkonzerten, Pfarrfesten oder anderen Gemeindeveranstaltungen einzeln um die Organisation rund um anfallende Gema-Gebühren kümmern.

Foto: Münster Musik Neuss

Bei der Planung des Neusser Orgelsommers hat Münsterkantor Joachim Neugart darauf verzichtet, aktuelle Kompositionen mit in das Programm zu nehmen. Der Grund: Anfang des Jahres ist ein Pauschalvertrag für kirchliche Veranstaltungen zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) ausgelaufen. Jener Vertrag hat dafür gesorgt, dass bei Kirchenkonzerten, aber auch bei Pfarrfesten, Kitafeiern oder anderen Gemeindeveranstaltungen, urheberrechtlich geschützte Musik gegen eine Pauschale gespielt werden durfte. Urheberrechtlich geschützt ist in der Regel die aktuelle Musik – denn erst 70 Jahre nach dem Tod eines Kunstschaffenden erlischt das Urheberrecht und das Werk gilt als gemeinfrei.