Gastronomie in Neuss Unklarheit bei Terrassengebühr

Neuss · Der Verzicht der Stadt endet zum 31. Mai – was kommt auf die Gastronomie zu?

Die Gastronomie war von der Pandemie besonders getroffen.

Foto: dpa/Moritz Frankenberg

(jasi) Um die Gastronomen inmitten der plagenden Coronazeit zu unterstützen, hatte die Stadt 2021 ein Maßnahmenpaket geschnürt. Teil dieses Paketes ist unter anderem der Verzicht auf die Terrassengebühr für Wirte. Im Februar vergangenen Jahres wurde das Hilfsangebot mit Ratsbeschluss dann noch einmal verlängert. Die Entscheidung, auch im Sommer 2022 auf eine Terrassengebühr für die Außengastronomie zu verzichten, bedeutete für die städtische Kasse einen Einnahmeausfall in Höhe von rund 70 000 Euro. Darüber hinaus wurde erlaubt, in der Wintersaison 2022/23, die am 1. November begann und am 31. Mai dieses Jahres enden wird, den Ausschank im Freien – auf öffentlichen Flächen – fortzusetzen. Der Aufbau von Pavillons, Zelten oder Windschutzelementen, um die Außengastronomie „winterfest“ zu machen, wurde dazu ebenfalls weiter gestattet. All das bleibt gebührenfrei – zumindest bis Ende Mai.