Das Verwaltungsgericht hat in erster Instanz die Klage von Bürgern aus Gnadental, die sich gegen eine generelle Unterschutzstellung des römischen Legionslagers wehren, zurückgewiesen. Doch die in einer Klägergemeinschaft organisierten Gandentaler stecken nicht auf. Sie entschieden jetzt in einer Versammlung, ein sogenanntes Berufungszulassungsverfahren anzustrengen, um ihren Fall vor das Oberverwaltungsgericht Münster zu bringen. „Im Grunde sind wir durch die Römer von der Zukunft abgeschnitten“, erklärt Uwe Freese aus dem Kernteam der Initiative „Bodendenkmal Gnadental“ die Motivation dahinter.
Römisches Erbe in Neuss Bürger klagen wegen Bodendenkmal Römerlager
Gnadental · Das Koenen-Lager ist unter Schutz gestellt. Einige Kläger aus Gnadental sind in erster Instanz mit dem Versuch gescheitert, ihre Grundstücke nicht als Bodendenkmal eintragen zu lassen. Sie lassen aber nicht locker.
14.12.2023
, 06:00 Uhr