Das Kreisgesundheitsamt wartet – auf die Bestimmungen des Bundes, was mit den Pflegenden geschieht, die zum Stichtag 15. März noch nicht geimpft sind. Klar ist bis jetzt nur, dass die Träger der einzelnen Einrichtungen ihre nicht geimpften Angestellten dem Kreisgesundheitsamt melden müssen. Und das wird dann entscheiden, wie weiter verfahren wird. Allerdings kommen die Vorgaben vom Bund. So ist es auch noch ungewiss, was mit den Kräften passiert, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen.
Corona in Neuss Die meisten Pflegenden geimpft
Neuss · Am 15. März tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Beschäftigte von Kliniken und Pflegeheimen müssen dann einen Impfnachweis vorlegen. Was allerdings mit denen passiert, die bis dahin nicht geimpft sind, ist noch unklar.
26.01.2022
, 06:00 Uhr