Stadt kündigt Prüfung an Bekommt Neuss eine Verpackungssteuer?

Neuss · Neuss soll Schritt für Schritt sauberer werden. Teil des neuen Maßnahmen-Katalogs könnte die Einführung einer Verpackungssteuer sein. Doch es drohen rechtliche Hürden.

Speisen und Getränke in Einwegverpackungen sorgen für volle Mülleimer und unnötige Verschwendung von Ressourcen.

Speisen und Getränke in Einwegverpackungen sorgen für volle Mülleimer und unnötige Verschwendung von Ressourcen.

Foto: dpa/Marijan Murat

(jasi) Zwischen Neuss und Tübingen gibt es die eine oder andere Parallele. Künftig könnte aber noch eine Gemeinsamkeit dazukommen: eine Verpackungssteuer. Wer sich unter diesem Begriff nichts vorstellen kann, der wird erfahrungsgemäß vor allem in der Nähe von großen Fastfood-Ketten fündig. Sind Pommes, Hamburger oder Sandwich aufgekaut, bleiben die Verpackungen oftmals in deren Umfeld zurück. Seit Anfang 2022 hat Tübingen eine solche Abgabe. Besteuert werden Einwegverpackungen und -geschirr mit jeweils 50 Cent und Einwegbesteck mit 20 Cent. Zahlen müssen sie die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Das soll Müllberge in der Stadt vermeiden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte das in einem Grundsatzurteil Ende Mai für rechtmäßig erklärt. Geklagt hatte die Betreiberin einer Tübinger McDonald‘s-Filiale.