Gastronomie in Neuss Neusser Gastronomen unzufrieden mit dem neuem Infektionsschutzgesetz

Neuss · Maskenpflicht in Innenräumen, Überprüfung von Impfnachweisen – all das könnte ab Oktober wieder auf Restaurants, Cafés und Bars zukommen. Die Initiative „Neuss vereint“ äußert ihren Unmut über die Pläne der Bundesregierung.

Emel Temiz aus dem Gastro-Team des „Schwan“ am Markt. Im Herbst könnten die Betriebe mit neuen Corona-Auflagen viel zu tun haben.

Foto: Andreas Woitschützke

Der Kontrollaufwand in der Gastronomie wird im Herbst aller Voraussicht nach wieder größer als bisher. Die Ampel-Koalition hat sich vor wenigen Tagen auf ein neues Infektionsschutzgesetz geeinigt, dass unter anderem eine Rückkehr der Maskenpflicht vorsieht und von Oktober bis Anfang April gelten soll. Neu ist, dass es Ausnahmen bei der Maskenpflicht für jene Menschen geben soll, deren Impfung oder Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegt, oder wenn ein aktueller, negativer Test vorliegt. Restaurant- und Kneipenbetreiber müssten demnach bei allen Besuchern, die keine Maske tragen wollen, wieder den Impf-, Test- oder Genesenenstatus überprüfen.