Tat in Neuss Bewährungsstrafe im Gift-Prozess

Neuss/Düsseldorf · Ein versuchtes Tötungsdelikt konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden.

Der Fall wurde vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Am Düsseldorfer Landgericht ist jetzt der Prozess um den versuchten „Gift-Mord“ an einer Neusserin mit einer Bewährungsstrafe zu Ende gegangen. Das Gericht verurteilte den angeklagten Mann wegen Betrugs und versuchter Körperverletzung zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung. Schon zuletzt hatte das Gericht angekündigt, dass eine Verurteilung wegen eines versuchten Tötungsdeliktes dem Angeklagten wohl nicht nachgewiesen werden könne.