Die Stadt hat in einem Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eine Niederlage einstecken müssen. Damit sind die beiden Konzentrationszonen für Windkraftanlagen, die 2012 über einen Teilflächennutzungsplan festgelegt wurden, null und nichtig. Das Urteil steht, eine Revision ist nicht zugelassen. Punkt.
Windräder in Neuss Gericht hebt alle Windkraftzonen auf
Neuss · Nach einem Urteil des OVG Münster muss sich die Stadt von der Vorstellung verabschieden, Investorenwünsche zum Bau von Windanlagen mit dem Instrument der Konzentrationsflächen abwehren zu können. Was folgt daraus?
07.10.2022
, 06:00 Uhr