NRW Bei Ganztagsbetreuung stellt sich Kostenfrage

Neuss · Ab 2026 soll es für jedes Grundschulkind nach und nach einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geben. Bund und Länder ringen um die Finanzierung. Schuldezernentin Christiane Zangs fordert auch eine Debatte über Inhalte.

Die Ganztagsbetreuung in der Grundschule soll ausgebaut werden. Foto: dpa

Foto: dpa/Uwe Anspach

(abu) Die Entscheidung fällt wohl erst im September. Aber dann könnte auf die Stadt eine Hausaufgabe mehr mit Blick auf die Ganztagsbetreuung in den Grundschulen zukommen. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll es für jedes Grundschulkind nach und nach einen Rechtsanspruch geben. Dirk Jansen vom Stadtelternrat findet das ein gutes Signal. „Der Bedarf ist auf jeden Fall da. Und der Wunsch der Eltern auch“, sagt er. Aber noch ringen Bund und Länder um die Ausgestaltung des Gesetzes.