Alle Jahre wieder erfreuen sich die Neusser einer besinnlichen Stimmung auf dem Weihnachtsmarkt: Chöre und Musikgruppen besingen die stille und heilige Nacht, während aus den Lautsprechern Klassiker wie „Last Christmas“ oder „Jingle Bells“ schallen. Damit es aber nicht wortwörtlich zur stillen Nacht wird, müssen die Veranstalter von Weihnachtsmärkten in diesem Jahr vielerorts tiefer in die Tasche greifen. Denn wer auf einer öffentlichen Veranstaltung urheberrechtlich geschützte Musiktitel spielt, muss eine Gebühr an die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“, kurz Gema, zahlen. Grundlage für die Berechnung ist die gesamte Veranstaltungsfläche, wie der Bundesgerichtshof bereits 2011 festgelegt hat. In diesem Jahr klagen Städte wie Leipzig oder Ulm allerdings über verzehnfachte Kosten.
Ärger um Weihnachtsmusik Hohe Gema-Gebühren – Auswirkungen auf den Neusser Weihnachtsmarkt
Neuss · Stille Nacht, stiller Markt? Vor dieser Frage stehen aktuelle zahlreiche Weihnachtsmarkt-Betreiber. Denn die Kosten für das Abspielen von Musik haben sich mancherorts verzehnfacht. Auch in Neuss ist in diesem Jahr mit höheren Gema-Gebühren zu rechnen. Welche Folgen das hat.
13.11.2023
, 06:00 Uhr