Radverkehr in Neuss Trasse für den Radschnellweg festgelegt

Neuss · Während der Radschnellweg Neuss-Langenfeld Formen annimmt, wird auch ein anderes Radwegeprojekt konkret: der Radschnellweg Neuss-Mönchengladbach. Machbar ist er, sinnvoll auch.

Vorrangrouten für Radfahrer wie etwa an der Drususallee in Neuss sollen das Radfahren fördern. Dem gleichen Ziel dienen Radschnellwege. Eine Machbarkeitsstudie sieht gutes Potenzial für eine solche Trasse von Neuss nach Mönchengladbach.

Foto: Landfolge Garzweiler

Die Idee, einen insgesamt fast 30 Kilometer langen Radschnellweg von Neuss über Kaarst und Korschenbroich bis Mönchengladbach zu bauen, ist angesichts von bis zu 5500 zu erwartenden Nutzern sinnvoll und baulich umsetzbar. Das geht aus einer Machbarkeitsstudie hervor, die am Montag vom Zweckverband „Landfolge Garzweiler“ vorgestellt wurde. Zugleich wurde mit der Studie eine Vorzugsvariante für die Trassenführung definiert, die diese „Autobahn“ für Radler allerdings nicht direkt mit dem Radschnellweg 5 (Neuss-Düsseldorf-Langenfeld) verknüpft. Am Konrad-Adenauer-Ring ist aus Richtung Büttgen wohl Schluss mit diesem hohen Ausbaustandard. Eingebettet ist das Vorhaben in das Projekt „Rheinisches Radverkehrsrevier“. Das hat zum Ziel, ein mehrere hundert Kilometer langes Netz aus Radschnellwegen und Radvorrangrouten mit geringerer Breite zu entwickeln, das Kreise und Kommunen im Rheinischen Revier verknüpft. Und das nicht als touristischer Fietspad, sondern mit hohem Nutzen für den Alltagsverkehr. Den Radschnellweg dort, wo es geht, zumindest indirekt mit Haltestellen des ÖPNV zu verknüpfen, ist Teil dieser Vorgabe. Der Radschnellweg würde sich auffächern, beschreibt Sarah Dartenne vom Aachener Verkehrsplanungsbüro Kaulen diese Planung. Ist am Konrad-Adenauer-Ring mit dem gradlinigen Radschnellweg Schluss, geht es in einem Netz von Radvorrangruten zum Hauptbahnhof aber auch zu anderen Zielen. Eine Herausforderung dieser Radschnellwegplanung sei eben gewesen, dass dieser vielerorts durch Siedlungen führt. Da geben schon die Straßenquerschnitte nicht den Raum, um einen Radschnellweg in der geforderten Breite anzulegen.