Risikogebiet Rhein-Kreis Neuss Diese Corona-Regeln gelten jetzt

Rhein-Kreis. · Das Überschreiten des Corona-Grenzwerts hat Auswirkungen auf das öffentliche Leben. Private Feste in gemieteten Räumen dürfen zum Beispiel nur noch mit zehn Personen gefeiert werden. Die Maskenpflicht wird ausgeweitet.

 Der Mund-Nasen-Schutz muss nun auch im öffentlichen Raum dort getragen werden, wo der Mindestabstand unterschritten werden könnte.

Der Mund-Nasen-Schutz muss nun auch im öffentlichen Raum dort getragen werden, wo der Mindestabstand unterschritten werden könnte.

Foto: Melanie Zanin (MZ)

Die verschärften Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die der Rhein-Kreis am Sonntag mit einer Allgemeinverfügung erlassen hat und die seit Montag gelten, sind offensichtlich noch nicht bei allen angekommen. In Neuss zum Beispiel waren am Montagvormittag in der Innenstadt immer noch viele Menschen ohne Mund-Nasen-Schutz unterwegs, hatten ihn zwar um den Hals hängen, aber nicht dort, wo er nun auch „in öffentlichen Außenbereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstands zu erwarten ist“ hingehört, wie zum Beispiel in Fußgängerzonen. Nun hat Neuss zwar keine Fußgängerzone, aber einen stark frequentierten Innenstadtbereich. Das Problem ist die aktuelle Verunsicherung, wo nun genau solche Bereiche sind.