Die Lage ist verzwickt: Weil es ab dem Schuljahr 2026/27 für Grundschüler einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz gibt, aber politisch noch niemand weiß, wie der herzustellen ist, streiten sich derzeit das Land und die Kommunen in Nordrhein-Westfalen wie die Kesselflicker.
Rechtsanspruch ab 2026 So groß ist das Ganztags-Problem in NRW
Krefeld/Wuppertal · Wer zahlt, wer baut, wer betreut? Rund um den Rechtsanspruch auf den Ganztag ab 2026 ist nichts geklärt. Die Kommunen in NRW planen eine Verfassungsbeschwerde.
12.07.2024
, 12:01 Uhr