Rechtsanspruch ab 2026 So groß ist das Ganztags-Problem in NRW

Krefeld/Wuppertal · Wer zahlt, wer baut, wer betreut? Rund um den Rechtsanspruch auf den Ganztag ab 2026 ist nichts geklärt. Die Kommunen in NRW planen eine Verfassungsbeschwerde.

Grundschüler können ab 2026 auf einen gesetzlich zugesicherten Ganztag zählen. Ob sie wollen oder nicht.

Foto: dpa/Sven Hoppe

Die Lage ist verzwickt: Weil es ab dem Schuljahr 2026/27 für Grundschüler einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz gibt, aber politisch noch niemand weiß, wie der herzustellen ist, streiten sich derzeit das Land und die Kommunen in Nordrhein-Westfalen wie die Kesselflicker.