Das Bürgerbegehren mit 3454 Unterschriften von Mettmanner Bürgern zum Erhalt der Carl-Fuhlrott-Realschule ist vom Stadtrat als unzulässig zurückgewiesen worden. Damit folgen CDU, Grüne, SPD und zwei Ratsleute der Wählergemeinschaft ME der Beschlussempfehlung der Verwaltung. Deren Begründung ist, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens auf ihren Unterschriftenlisten die Schätzung der Stadt zu den Folgekosten unzulässig verkürzt wiedergegeben hätten. Es hätten die Kosten für die Gesamtschule in Höhe von 73,5 Millionen Euro gefehlt. Dieser Betrag würde fällig, wenn die Gesamtschule nicht in das Gebäude der Realschule nutzen kann. FDP, Linke, Zur Sache! Mettmann und Afd vertraten in der Debatte die Gegenmeinung. Zusammen brachten sie aber lediglich 15 Stimmen für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auf die Waagschale.
Schulstreit in Mettmann Stadtrat: Bürgerbegehren für Realschulerhalt ist unzulässig
Mettmann · CDU, SPD, Grüne und Teile der Wählergemeinschaft ME folgen der Verwaltung. Die moniert eine unvollständige Darstellung der Folgekosten auf den Unterschriftenlisten. Über einen Ratsbürgerentscheid soll diskutiert werden.
01.07.2021
, 06:00 Uhr