Justiz Volkswagen muss 17 000 Euro an Kläger aus Solingen zahlen

Solingen · Horst Henke klagte im Zuge des Dieselabgas-Skandals – und bekam Recht. Nun muss VW an den Kläger zahlen.

Am Landgericht Wuppertal fand der Prozess statt.

Foto: © Leon Hohmann

Für Horst Henke ist das Urteil des Landgerichts Wuppertal ein Zeichen später Gerechtigkeit: Mehr als 17 000 Euro zuzüglich Zinsen muss die Volkswagen AG an den Solinger im Zuge des Dieselabgas-Skandals zahlen und den Kaufvertrag für seinen 2013 erworbenen VW Tiguan rückabwickeln. „Nach sechs Jahren rechtsmissbräuchlicher Zermürbungstaktik durch VW ist dieses Urteil erfrischend klar in der Sprache“, freut sich Henke, denn tatsächlich ist in der Begründung des Gerichts von „arglistiger Täuschung“ die Rede – dem Kläger sei „in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt worden“, heißt es darin.