Mittelstraße: Mehr Schutz vor Wettbüros und Sexshops
Bebauungsplan soll vor allem den Bestand schützen.
Haßlinghausen. Nach einem ersten Aufstellungsbeschluss im Dezember 1986 nimmt der „Bebauungsplan Nr. 64 Mittelstraße West“ jetzt erneut Fahrt auf. Nachdem im Dezember des vergangenen Jahres die Aufstellung aktualisiert beschlossen wurde, bereitet die Verwaltung die nächsten Verfahrensschritte vor. Danach soll — vor der detaillierten Ausarbeitung — zunächst eine sogenannte „vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung“ durchgeführt werden.
Räumlich betrifft der Plan den Bereich zwischen der Autobahn 43 im Westen und dem Haus Mittelstraße 52 im Osten sowie zwischen der Straße Wechtenbruch im Norden und den hinteren Begrenzungen der ersten Häuserreihe an der Mittelstraße.
Ziel des Bebauungsplans soll sein, in dem zentralen Versorgungsbereich von Haßlinghausen den kleinteiligen Charakter mit Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen im Erdgeschoss und Wohnungen in den Obergeschossen zu erhalten und seinen Ausbau zu fördern.
Ausdrücklich wird der Plan die Ansiedelung von Vergnügungsstätten, Sexshops, Sportwettcafés und -büros sowie Gartenbaubetrieben ausschließen. Formell soll das Gebiet als Mischgebiet für Wohnen und Gewerbe ausgewiesen werden.
Es sei sinnvoll, dass die Flächen im Hauptgeschäftsbereich von Haßlinghausen dem Einzelhandel vorbehalten bleiben und keine wertvollen Flächen entzogen werden, heißt es in der Erläuterung des Bebauungsplans. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung bekräftigte der zuständige Beigeordnete Bernd Woldt, dass in den Einzelhandelsflächen nur das Sortiment der für die Nahversorgung relevanten „Sprockhöveler Liste“ genehmigt werden soll. Mit dem Bebauungsplan möchte die Stadt eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichern.
Dabei handele es sich in erster Linie um eine Bestandsplanung, weil ohnehin nur noch einzelne bebaubare Grundstücke zur Verfügung stehen. Eines dieser Grundstücke ist das ehemalige Tankstellengrundstück an der Einmündung der Straße Wechtenbruch. Hier soll entsprechend der Umgebung eine mindestens zwei- und höchstens dreigeschossige Bebauung entlang der Straße festgesetzt werden.
Im Rahmen der ersten Beteiligungsphase können die Bürger frühzeitig Anregungen und Einwendungen äußern, die vor dem politischen Beschluss in den Bebauungsplan eingearbeitet werden können.